Vermarktung von Pflanzen und Blumen im Großhandel - Internethandel

Grundsätzlich müssen sich Groß- und Zwischenhandelsunternehmen sowie weitere, die Bio-Ware handeln, von einer Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Bei Pflanzen im Topf

Die Pflanzen werden etikettiert (z. B. Topfaufdruck, Stecketikett, Tüte) auf Paletten gepackt und anschließend auf einen CC-Container oder Stapelwagen gestellt.

Bei Schnittblumen

Die Blumen werden gebündelt bzw. zu Sträußen gebunden und mit entsprechender Umverpackung mit Etikettierung (z. B. Banderole) versehen. Die Bunde/Sträuße werden in Wassereimern mit ggf. Frischhaltemittel auf CC-Container oder Stapelwagen gestellt.

Transport

Die Transporteinheiten (wie CC-Container, Stapelwagen, Kartons, Eimer mit Wasser auf Transporteinheiten) werden mit Lkws (durch Spedition, Selbstanlieferung des Produktionsunternehmens oder Abholung durch das Handelsunternehmen) zum Großhandel ins Zwischenlager transportiert.

Bei der Online-Bestellung gibt es auch die Möglichkeit, dass die Kund:innen zwar beim Großhandelsunternehmen bestellen, die Belieferung aber im Auftrag durch den Erzeugungsbetrieb oder das Zwischenhandelsunternehmen erfolgt ( siehe » Dropshipping). 

Warenannahme

Bei Warenannahme bzw. Anlieferung findet eine Wareneingangskontrolle statt.

Lagerung

Vor dem Verkauf werden die Pflanzen und Blumen gelagert oder gehen direkt in den Verkauf. Dabei können die Pflanzen auch auf Stellflächen unter Folie, unter Glas oder im Freiland gelagert werden. Hier finden je nach Lagerdauer bio-konform die Bewässerung und Düngung sowie der Pflanzenschutz statt.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Falls erforderlich, findet ein Herrichten mit ggf. neuer Etikettierung und Verpackung der Pflanzen und Blumen statt. So kann ein floristisches Herrichten erfolgen. Dabei werden Sträuße aus Bundware oder Kränze aus Schnittgrün gebunden und gestaltet. 

Im Online-Shop des Großhandelsunternehmens werden die Warenangebote mit Text und/oder Bild beschrieben. Dies können Einzelpflanzen sein, Pflanzen im Pflanzpaket sowie Blumensträuße. Alle Informationen, die ein Handelsunternehmen auf den Etiketten seiner Bio-Produkte angeben muss, müssen auch im Produkttext des Onlineshops auftauchen: so z. B. der Code der Öko-Kontrollstelle und die Abkürzung der Erzeugungsart (z.B. „Bio“). Das EU-Bio-Logo und die Herkunftsangabe sind nur bei Lebensmitteln verpflichtend.

Die Kund:innen wählen im Internetshop die gewünschte Ware aus, schieben diese „in den Warenkorb“ und beginnen mit dem Button „zur Kasse“ die Abwicklung des Einkaufs. 

Im Online-Großhandelsshop kann auch die Ware vorbestellt werden, damit diese im Cash and Carry-Markt abgeholt werden kann. Oder die Bestellung wird direkt vom Großhandel geliefert. Der weitere Cash and Carry-Weg wird gesondert beschrieben.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Kund:innen müssen sich beim Online-Großhandelsunternehmen mit einem Gewerbeschein registrieren lassen.

Anschließend werden die Liefer- und Rechnungsdaten sowie die Zahlungsmethode abgefragt. Als nächster Schritt erfolgt eine Gesamtübersicht der Bestellung mit allen zusätzlichen Kosten (Versand- und Verpackungskosten). Im vorletzten Schritt müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Belehrung zum Widerruf durch das Anklicken eines Kästchens bestätigt werden. Abschließend erfolgt der Verkaufsabschluss durch einen „kostenpflichtigen Bestellbutton“. Sobald dieser betätigt wurde, kommt der gültige Kaufvertrag zustande. Per E-Mail erfolgt abschließend eine Bestellbestätigung mit dem entsprechenden Lieferdatum und den Rückgaberechten.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Kommissionierungsvorgang

Die Bestellungen der Kund:innen werden aus dem Gesamtsortiment mit verschiedenen Kommissionierungsmethoden und Kommissionierungsverfahren zusammengestellt. 

Die zusammengestellte Ware wird in Kartons (bei Paketversand) oder auf Paletten (bei Versand über Spedition) verpackt. Begleitend zur Ware wird ein Lieferschein bzw. eine Rechnung mitgeliefert.

Die bestellte Ware wird anschließend aus dem Gesamtbestand im Warenwirtschaftssystem herausgenommen.

Dies geschieht entweder beim Groß- bzw. Zwischenhandel im Lager oder beim Erzeugungsbetrieb (Dropshipping).

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Die Ware wird vom Handelsunternehmen selbst, von einer Spedition oder einem Paketversand, i. d. R. zu einem vereinbarten Termin, zur Kundschaft gebracht.

Bei Paketversand werden die Pakete in einer regionalen Zustellbasis mit anderen Sendungen gebündelt und in ein überregionales Paketzentrum gebracht. Eventuell müssen diese nochmal erneut im Sortierzentrum sortiert und erst dann zu einer regionalen Zustellbasis sowie anschließend zur Kundschaft transportiert werden. Bei größeren Bestellmengen, Bäumen oder Containerware wird über eine Spedition geliefert, wobei die Spedition zunächst die Ware beim Zulieferunternehmen abholt und dann nochmal zwischenlagert. Zusätzlich vereinbart die Spedition mit der Kundschaft einen Liefertermin. Bei der Auslieferung übergibt die Spedition den Lieferschein an die Kundschaft und lässt sich die Anlieferung bestätigen.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

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