Vermarktung von Pflanzen und Blumen im Großhandel - Naturkostgroßhandel
Grundsätzlich müssen sich Groß- und Zwischenhandelsunternehmen sowie weitere, die Bio-Ware handeln, von einer Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Vorbereitungen beim Erzeugungsbetrieb
Bei Pflanzen im Topf
Die Pflanzen für den Naturkostgroßhandel werden mit einem Etikett versehen, meist in Kartons verpackt und ggf. auf eine Palette gestellt.
Bei Schnittblumen
Die Blumen werden gebündelt bzw. zu Sträußen gebunden und mit entsprechender Umverpackung und einer Etikettierung (z. B. Banderole) versehen. Die Bunde/Sträuße werden in Wassereimern mit ggf. Frischhaltemittel in Kartons verpackt auf eine Palette gestellt.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Transport, Warenannahme sowie ggf. Lagerung
Transport
Die Transporteinheiten werden i. d. R. beim Erzeugungsbetrieb abgeholt oder mit Lkws (durch Spedition, Selbstanlieferung des Produktionsunternehmens oder Abholung durch das Handelsunternehmen) zum Großhandel ins Zwischenlager transportiert.
Warenannahme
Bei der Warenannahme bzw. Anlieferung findet eine Wareneingangskontrolle statt.
Lagerung
Zum Teil wird die Ware vor dem Verkauf in Transportkisten gelagert. Manche Naturkost-Großhandelsunternehmen haben sich für Pflanzen und Blumen einen eigenen Lagerraum mit angepasster Temperatur- und weiterer Klimaführung eingerichtet.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Anbieten der Ware und Verkaufsabwicklung
Im Onlineshop oder in der Angebotsliste des Naturkost-Großhandelsunternehmens werden die Pflanzen und Blumen angeboten und entsprechend mit Text und Bild beschrieben. Alle Informationen, die ein Handelsunternehmen auf den Etiketten seiner Bio-Produkte angeben muss, müssen auch im Produkttext des Onlineshops auftauchen: Code der Öko-Kontrollstelle und Abkürzung der Art der Erzeugung (z. B. „Bio“). Das EU-Bio-Logo und die Herkunftsangabe sind nur bei Lebensmitteln verpflichtend.
Die Kund:innen wählen die Waren im Onlineshop oder aus der Angebotsliste aus.
Verkaufsabwicklung
Die Naturkostläden sind beim Naturkostgroßhandel als Kunden registriert. Zur Verkaufsabwicklung bekommt der Laden eine Gesamtübersicht der Bestellung mit allen zusätzlichen Kosten (Versandkosten, Verpackungskosten). Zudem erfolgt in der Regel per E-Mail eine Bestellbestätigung mit dem entsprechenden Lieferdatum und den Rückgaberechten.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Kommissionierung
Die Bestellungen der Kund:innen werden aus dem Gesamtsortiment mit verschiedenen Kommissionierungsmethoden und Kommissionierungsverfahren zusammengestellt.
Begleitend zur zusammengestellten Ware wird ein Lieferschein bzw. eine Rechnung mitgeliefert.
Die bestellte Ware wird anschließend aus dem Gesamtbestand im Warenwirtschaftssystem herausgenommen.


