Glossar

allgemeine Genehmigung

Die Bundesländer erteilen für Sortengruppen bestimmter Arten allgemeine Genehmigungen für Saatgut. Die Liste der Arten und Sortengruppen mit allgemeiner Genehmigung der Bundesländerbehörden ist für alle Bundesländer identisch (siehe Liste der Sortengruppen, https://www.organicxseeds.de/_Resources/Persistent/8/8/2/a/882a3c00060a1b09e6814d2e51b729c94ee23f74/sortengruppen_allgemeinverfuegung.pdf). Sie wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Alle Arten und Sortengruppen, die nicht auf dieser Liste stehen, sind einzelgenehmigungspflichtig und es muss eine Einzelgenehmigung gestellt werden.
Für Sortengruppen mit Allgemeinverfügung ist kein Antrag auf Genehmigung zum Gebrauch von konventionellem Saatgut an die Kontrollstelle nötig. Sie müssen aber die Verwendung von konventionellem Saatgut an Ihre Kontrollstelle melden bzw. bei der Betriebskontrolle vorweisen können. Sie dürfen bei der Allgemeinverfügung kein konventionelles Saatgut von Sorten einsetzen, welches zu dem Zeitpunkt der Bestellung in Bio-Qualität erhältlich gewesen wäre. Die Verwendung des konventionellen Saatguts muss bei der Betriebskontrolle ausgewiesen werden können. Dazu reicht ein Ausdruck aus der Datenbank, der bestätigt, dass die verwendete konventionelle Sorte nicht in biologischer Qualität verfügbar war.

(Quellen: https://www.organicxseeds.de/page/show?page=9fbffd7b-c8b6-d130-5f54-31a713ff276d,https://www.oekolandbau.de/landwirtschaft/pflanze/grundlagen-pflanzenbau/pflanzenzucht/rechtliche-grundlagen-und-verfuegbarkeit-von-oekosaatgut/)