Als Fertigware gelten Pflanzen, die in dem Entwicklungsstand, den sie im Erzeugungsbetrieb erreicht haben, direkt oder über Wiederverkaufsunternehmen an Endverbraucher:innen verkauft werden. Auch Jungpflanzen/Halbfertigwaren, die im jeweiligen Betrieb erzeugt wurden, zählen zur Fertigware, wenn sie an Endverbraucher:innen verkauft werden, obwohl sie das Wachstumsende noch nicht erreicht haben.
