Als Halbfertigware gelten Pflanzen, die bis zur Fertigware noch Teilkulturperioden durchlaufen müssen und die zur Weiterkultur an andere Erzeugungsbetriebe verkauft werden.

Als Halbfertigware gelten Pflanzen, die bis zur Fertigware noch Teilkulturperioden durchlaufen müssen und die zur Weiterkultur an andere Erzeugungsbetriebe verkauft werden.