Das Öko-Landbaugesetz ist ein von der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz, welches dazu dient, die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zu gewährleisten. Insbesondere dient die Vorschrift dazu, bei der Zulassung der Kontrollstellen zur Prüfung der Öko-Qualität ein bundesweites Verfahren einzuführen. Gleichzeitig wird eine Straf- und Ordnungswidrigkeitenregelung bei Verstößen gegen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau geschaffen. Die Anpassungen dieses Gesetzes an die Basisverordnung erfolgten durch das “Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007”.
(Quelle: https://www.oekolandbau.de/service/rechtsgrundlagen/)