Vermarktung von Pflanzen und Blumen über das Internet an Endkund:innen (Dropshipping)

Grundsätzlich müssen sich Groß- und Zwischenhandelsunternehmen sowie weitere, die Bio-Ware handeln, von einer Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen.

Das Dropshipping ist ein E-Commerce-Geschäftsmodell, bei dem das Online-Handelsunternehmen Ware verkauft, die es selbst gar nicht auf Lager hat. Das Handelsunternehmen bestellt die Ware nach dem Einkauf der Endkund:innen im Onlineshop bei einem Großhandelsunternehmen oder Erzeugungsbetrieb, von wo aus sie dann direkt zu den Kund:innen versendet wird.

Im Onlineshop des Großhandelsunternehmens werden die Pflanzen und Blumen angeboten und entsprechend mit Text und/oder Bild beschrieben. Dies können Einzelpflanzen sein oder auch Pflanzen im Pflanzpaket sowie Blumensträuße. Alle Informationen, die ein Handelsunternehmen auf den Etiketten seiner Bio-Produkte angeben muss, müssen auch im Produkttext des Onlineshops auftauchen wie der Code der Öko-Kontrollstelle und die Abkürzung der Erzeugungsart (z. B. „Bio“). Das EU-Bio-Logo und die Herkunftsangabe sind nur bei Lebensmitteln verpflichtend.

Die Kund:innen wählen im Internetshop die gewünschte Ware aus, schieben diese „in den Warenkorb“ und beginnen über den Button „zur Kasse“ die Abwicklung des Einkaufs. 

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Die Liefer- und Rechnungsdaten werden abgefragt sowie die Zahlungsmethode. Als nächster Schritt erfolgt eine Gesamtübersicht der Bestellung mit allen zusätzlichen Kosten (Versand- und Verpackungskosten). Im vorletzten Schritt müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Belehrung zum Widerruf durch das Anklicken eines Kästchens bestätigt werden. Abschließend erfolgt der Verkaufsabschluss durch einen „kostenpflichtigen Bestellbutton“. Sobald dieser betätigt wurde, kommt der gültige Kaufvertrag zustande. Per E-Mail erfolgt abschließend eine Bestellbestätigung mit dem entsprechenden Lieferdatum und den Rückgaberechten. 

Dropshippingverfahren direkt vom Erzeugungsbetrieb

Die entsprechenden Bestelldaten (Menge, Ware und Kund:innenadresse) sowie Lieferscheine und Rechnungen werden vom Großhandelsunternehmen an den Erzeugungsbetrieb übermittelt. Dies kann auch über Teilbestellungen erfolgen, wenn Pflanzen und Blumen bei verschiedenen Erzeugungsbetrieben bestellt wurden. Der Erzeugungsbetrieb schickt die Ware dann direkt an die Endkund:innen.

Dropshippingverfahren vom Zwischenhandelsunternehmen

Die entsprechenden Bestelldaten (Menge, Ware und Kund:innenadresse) sowie Lieferscheine und Rechnungen werden vom Großhandels- an das Zwischenhandelsunternehmen übermittelt. Dies kann auch über Teilbestellungen erfolgen, wenn Pflanzen und Blumen bei verschiedenen Erzeugungsbetrieben bestellt wurden. Das Zwischenhandelsunternehmen bekommt die Ware vom Erzeugungsbetrieb und verschickt diese dann an die Endkund:innen.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Bei Pflanzen im Topf

Beim Erzeugungsbetrieb werden die Pflanzen mit einem Etikett versehen und für den Versand vorbereitet.

Bei Schnittblumen

Beim Erzeugungsbetrieb werden die Blumen gebündelt bzw. zu Sträußen gebunden und mit entsprechender Umverpackung und Etikettierung (z. B. Banderole) versehen. 

Falls erforderlich, findet auch beim Großhandelsunternehmen nach Erhalt der Ware vom Erzeugungsbetrieb ein Herrichten mit ggf. neuer Etikettierung und Verpackung der Pflanzen und Blumen statt. So kann ein floristisches Herrichten erfolgen, bei dem Sträuße aus Bundware oder Kränze aus Schnittgrün gebunden und gestaltet werden. 

Kommissionierungsvorgang

Die Bestellung der Kund:innen wird aus dem Gesamtsortiment mit verschiedenen Kommissionierungsmethoden und Kommissionierungsverfahren zusammengestellt. 

Die zusammengestellte Ware wird in Kartons (bei Paketversand) oder auf Paletten (bei Versand über Spedition) verpackt. Begleitend zur Ware wird ein Lieferschein bzw. eine Rechnung des Verkaufenden (Großhandelsunternehmen, das die Ware anbietet) mitgeliefert.

Die bestellte Ware wird anschließend aus dem Gesamtbestand im Warenwirtschaftssystem herausgenommen.

Dies geschieht entweder im Lager des Zwischenhandelsunternehmens oder beim Erzeugungsbetrieb.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Lieferung

Die Ware wird beim Erzeugungsbetrieb/Großhandelsunternehmen von der Spedition oder vom Paketversand zu einem vereinbarten Termin abgeholt. 

Bei Paketversand werden die Pakete in einer regionalen Zustellbasis mit anderen Sendungen gebündelt und in ein überregionales Paketzentrum gebracht. Eventuell müssen diese nochmal erneut im Sortierzentrum sortiert und erst dann zu einer regionalen Zustellbasis sowie anschließend zur Kundschaft transportiert werden. Bei größeren Bestellmengen, Bäumen oder Containerware wird über eine Spedition geliefert, wobei die Spedition zunächst die Ware beim Zulieferunternehmen abholt und dann nochmal zwischenlagert. Zusätzlich vereinbart die Spedition mit der Kundschaft einen Liefertermin. Bei der Auslieferung übergibt die Spedition den Lieferschein an die Kundschaft und lässt sich die Anlieferung bestätigen.

Retourenabwicklung 

Die Retouren gehen an das Online-Handelsunternehmen zurück, das die Ware angeboten hat. Da es sich um lebende Pflanzen und Blumen handelt, können diese nicht wieder in den Lagerbestand aufgenommen werden. 

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Vermarktung über den Einzelhandel: Dropshipping