Vermarktung von Pflanzen und Blumen im Großhandel - Versteigerung

Grundsätzlich müssen sich Groß- und Zwischenhandelsunternehmen sowie weitere, die Bio-Ware handeln, von einer Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Bei Pflanzen im Topf

Die Pflanzen werden mit einem Etikett versehen, auf Paletten gepackt und anschließend auf einen CC-Container oder Stapelwagen gestellt.

Bei Schnittblumen

Die Blumen werden gebündelt bzw. zu Sträußen gebunden und mit entsprechender Umverpackung sowie einer Etikettierung (z. B. Banderole) versehen. Die Bunde/Sträuße werden in Wassereimern mit ggf. Frischhaltemittel auf CC-Container oder Stapelwagen gestellt.

Transport

Die Transporteinheiten (wie CC-Container, Stapelwagen, Kartons, Eimer mit Wasser auf Transporteinheiten) werden mit Lkws (durch Spedition, Selbstanlieferung des Produktionsunternehmens oder Abholung durch das Handelsunternehmen) zum Großhandel ins Zwischenlager oder direkt zur Versteigerung transportiert.

Warenannahme

Bei Anlieferung zur Versteigerung muss ein spezieller Lieferschein (Vordruck der Versteigerung) für die Ware auf jedem CC-Container in spezieller Plastikhülle angebracht sein. Danach darf die Ware nicht mehr gegossen werden, damit der Lieferschein nicht nass wird. 

Dieser Lieferschein wird entweder mit einem speziellen EAB-Programm vorab ausgefüllt, elektronisch an die Versteigerung übermittelt, ausgedruckt angebracht oder handschriftlich ausgefüllt (Anm.: Die Versteigerung scannt dann den Lieferschein). Allerdings können die Daten für den Lieferschein auch telefonisch übermittelt werden.

Bei der Warenannahme findet über den Lieferschein eine Wareneingangskontrolle statt. Die CC-Container werden vor der Versteigerung im Lager an bestimmten Stellplätzen gelagert, wobei die Reihen- und Wagennummer auf dem Lieferschein dokumentiert wird. Bei Anlieferung von Bio-Produkten hat der Anliefernde eine entsprechende Zertifizierung nachzuweisen. 

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Versteigerung

Entweder ist das Großhandelsunternehmen direkt vor Ort im Auktionsraum oder tätigt das Geschäft während der Versteigerung über einen firmeneigenen Handelsraum. Im Auktionsraum werden die CC-Container oder Stapelwagen vorgefahren, die gerade versteigert werden, während gleichzeitig die Produktdaten auf der Uhr-Anzeige erscheinen. Folgende Informationen werden angezeigt: Name des Anliefernden, Produktname, Produktbild, Länderkennung, bei Blumen Länge der Stiele/bzw. Topfgröße, Verpackungseinheit, Gewicht, Codierung Reifestadium, Zertifikate (z. B. MPS-Code, Global GAP, Bio), Code Verpackungsart, Reihen- und Wagennummer (Standort der Ware nach Versteigerung) und Lieferscheinnummer. 

Angabe Mindestpreis

Das Auktionshaus kann für jedes Produkt nach Ermessen unter Berücksichtigung der Marktlage einen Mindestpreis festlegen. Auch kann der Anliefernde einen Mindestpreis für sein Produkt mit den Lieferscheindaten mitsenden (Anliefermindestpreis). Wird einer der Mindestpreise nicht erreicht, unterbleibt die Versteigerung. 

Angabe Menge

Das Auktionshaus kann vorab angeben, welche Menge eines angebotenen Produkts mindestens gekauft werden muss bzw. welche Menge maximal gekauft werden kann. 

Zuschlag

Durch akustische Ansage und optische Anzeige auf oder neben der Versteigerungsuhr werden die oben genannten Informationen bekannt gegeben und der Geldwert je Skaleneinheit der Versteigerungsuhr bekannt gegeben. Während der akustischen Ansage wird vom Auktionshaus die Versteigerungsuhr in Gang gesetzt (rückwärts laufend). Bietende können durch Knopfdruck die Versteigerungsuhr anhalten (Zuschlag). Der Zuschlag wird durch Aufleuchten der Kartennummer der Bietenden an der Versteigerung angezeigt. Nach dem Zuschlag wird eine Sprechverbindung zwischen den Bietenden und dem Auktionshaus hergestellt. Bietende und Auktionshaus können durch den Zuruf „Irrtum” vom Zuschlag zurücktreten (nur einmal bezüglich einer Partie). Die Bietenden können dann die Menge für den Zuschlag festlegen (ja nach vorherigen Mengenangaben). 

Nicht verkaufte Produkte

Die Produkte gelten als nicht verkauft, wenn sie den Mindestpreis und den Anliefermindestpreis nicht erzielen. Das Auktionshaus ist berechtigt, die Vernichtung der Produkte zu veranlassen. Es erfolgt keine Auszahlung an den Anliefernden.

Uhr-Vorverkauf, vorab online 

Außerdem kann ein Teil der Pflanzen und Blumen im Vorfeld der Versteigerung für einen von den Anliefernden selbst festgelegten Festpreis über die Website im Uhr-Vorverkauf zum Verkauf angeboten werden. Dieser Verkauf wird im Rahmen eines digitalen Verkaufssystems innerhalb eines festgelegten Zeitraums abgewickelt.

Details zum Ablauf der Versteigerung finden Sie in der “Veiling Rhein-Maas Versteigerungsordnung”:
 https://www.veilingrheinmaas.com/fileadmin/vrm/pdf/allgemein/alle/Versteigerungsordnung.pdf

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Zunächst werden Liefer- und Rechnungsdaten sowie eine Zahlungsmethode abgefragt, falls nicht schon bekannt. Als nächster Schritt erfolgt eine Gesamtübersicht der Bestellung mit allen zusätzlichen Kosten (wie Versand- und Verpackungskosten). Im vorletzten Schritt müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Belehrung zum Widerruf bestätigt werden. Per E-Mail erfolgt eine Bestellbestätigung mit dem entsprechenden Lieferdatum und den Rückgaberechten.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

Kommissionierungsvorgang

Die Bestellungen der Kund:innen werden aus dem Gesamtsortiment mit verschiedenen Kommissionierungsmethoden und Kommissionierungsverfahren zusammengestellt. 

Verteilung

Die ersteigerte Ware wird den Kund:innen an einem bestimmten Ort zwecks Übernahme und Verladung bereitgestellt. Die gekauften Blumen und Pflanzen werden auf die Lager der Handelsfirmen verteilt oder eine Kommissionierungsstelle übernimmt diese Tätigkeit für das Handelsunternehmen. 

Vermarktung über den Großhandel: Versteigerung