Allgemeine Vermarktungsvorgaben

Paralleler Verkauf von konventionellen und Bio-Produkten

Bio-Produkte müssen zu jedem Zeitpunkt von konventionellen Produkten zu unterscheiden sein. Im Folgenden sind die Punkte im jeweiligen Verkaufsbereich aufgezeigt, um Verwechslungen, Vertauschungen und/oder Kontaminationen wirksam zu verhindern. 

Paralleler Handel bedeutet, dass Bio-Produkte und konventionelle Produkte gleicher oder ähnlicher Arten/Sorten gleichzeitig vermarktet werden.

Im Gegensatz zur Produktion ist ein paralleler Handel von Bio- und konventionellen Produkten zulässig, wobei eine eindeutige Trennung und Kennzeichnung jederzeit gewährleistet sein muss.

Verkauf vom Bio-Erzeugungsbetrieb

Da die meisten Bio-Betriebe nicht ihr gesamtes Sortiment selbst produzieren, können sie auch konventionelle Pflanzen und Blumen handeln. Für Verbraucher:innen muss dabei zu jedem Zeitpunkt eindeutig erkennbar sein, dass es sich um konventionelle Pflanzen handelt.

Bitte beachten Sie, dass die Bio-Anbauverbände teilweise besondere Regelungen für den Verkauf konventioneller Waren vorgeben.

Bio-Betriebe haben unterschiedliche Möglichkeiten zur Kennzeichnung:

  • Die unterschiedlichen Standorte (z. B. Bio-Tisch, konventioneller Tisch) sind eindeutig getrennt und gekennzeichnet. Die Kennzeichnungen müssen wirksam befestigt sein und äußeren Einflüssen standhalten. Es ist Sorge zu tragen, dass ein unbeabsichtigtes Vertauschen der verschiedenen Qualitäten durch die Kundschaft ausgeschlossen wird.
  • Die Einzelpflanzen werden durch Etiketten oder Bänder (z. B. bei Baumschulware) mit dem Hinweis auf die biologische bzw. konventionelle Erzeugung gekennzeichnet. Die Kennzeichnungen müssen äußeren Einflüssen standhalten.
  • Unterschiedliche Topffarben als einzige Bio-Kennzeichnung sind nicht ausreichend. Hier ist besondere Umsicht erforderlich, wenn im eigenen Betrieb auch konventionelle Ware produziert wird. Da auch Lieferunternehmen unterschiedliche Topffarben benutzen können, sind bedruckte Töpfe vorzuziehen.

Grundsätzlich dürfen konventionelle Pflanzen nicht auf den Produktions- und Stellflächen der Bio-Pflanzen stehen. Konventionelle Pflanzen müssen zu jedem Zeitpunkt, in dem sie sich im Bio-Betrieb befinden, eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein.

Verkauf von Pflanzen und Schnittblumen im Floristikgeschäft, Gartencenter & Co.

Auch im Floristikgeschäft oder Gartencenter können sowohl konventionelle als auch Bio-Waren gleichzeitig angeboten werden. Grundsätzlich ist hier verpflichtend, dass jederzeit die Unterscheidung zwischen Bio- und konventionellen Pflanzen und Schnittblumen zu jedem Zeitpunkt möglich ist und Verwechslungen ausgeschlossen werden.

Dies kann bei Pflanzen und Schnittblumen durch folgende Punkte erfolgen:

  • Bei Bio-Schnittblumen erfolgt die „Etikettierung“ z. B. über Vasenschilder - analog zur Bio-Kistenware im Lebensmitteleinzelhandel, Hofladen oder im Marktstand.
  • Falls eine Bio-Kennzeichnung des Blumenstraußes erfolgt, nennt man in der Etikettierung die einzelnen Bio-Bestandteile, z. B. „Strauß mit Bio-Rosen“.
  • Beim Wasserwechsel im „Bio-Eimer“ oder der „Bio-Vase“ sind ausschließlich bio-konforme Frischhaltemittel zulässig (siehe » Liste der Pflanzenstärkungsmittel).
  • Die Pflanzen müssen beim Verkauf eindeutig von der konventionellen Ware zu unterscheiden sein, z. B. durch Stecketiketten oder Banderolen. Die Bio-Pflanzen sind auf getrennten Tischen und Regalen auszustellen.
  • Eine Behandlung der Bio-Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist grundsätzlich nur mit bio-konformen Betriebsmitteln zulässig. 

Alle Bio-Unternehmen müssen zudem Vorsorgemaßnahmen treffen, um Kontaminationen und Abdrift zu vermeiden, wenn sie in Verkaufsräumen oder im Verkaufsfreigelände konventionelle Pflanzenschutzmittel einsetzen. 

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

  • VO 2018/848 Art. 30 und Anh. III 

Beispiel für mögliche Verstöße und Vorsorgemaßnahmen

Ein Risiko könnte sein, dass nicht alle Produkte eindeutig gekennzeichnet sind. Dabei besteht eine Verwechslungsgefahr: Eine Endkundin/ein Endkunde entnimmt aus dem Präsentationsbereich konventionelle Pflanzentöpfe und stellt diese in den Bereich der Bio-Warenpräsentation. Die darauffolgende Kundschaft könnte diese unzureichend gekennzeichnete Ware dann als Bio-Ware wahrnehmen.

Auf allen Ebenen muss auf korrekte eindeutige und nicht veränderbare Kennzeichnung je Verkaufseinheit geachtet werden. Das möglichst einfache Verfahren sollte dazu in einer Arbeitsanweisung beschrieben und alle Beteiligten sollten regelmäßig geschult werden. 

siehe » Vorsorgekonzept Vermarktung und Handel